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Wenn Sie bereits öffentlich-rechtlich angestellt sind und an der UZH Lehre übernehmen, wird die zusätzliche Lehrleistung in Ihre öffentlich-rechtliche Anstellung integriert. Dies geschieht entweder durch eine Erhöhung des Beschäftigungsgrads oder, falls dies aufgrund der Höhe des bereits bestehenden Beschäftigungsgrads nicht möglich sein sollte, durch eine Lohnanpassung.
Die zuständigen Organisationseinheiten melden neue Lehrpersonen der Abteilung Personal mit dem «Meldeformular für neue Lehrpersonen». Die Abteilung Personal nimmt die Abwicklung von Personalbelangen vor.