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Externe Lehrpersonen erhalten eine privatrechtliche Lehranstellung, wenn es sich bei ihrer Tätigkeit an der Universität Zürich um reine Lehre handelt. In Ausnahmefällen können curriculare Lehrveranstaltungen auch im Rahmen eines privatrechtlichen Auftrags oder einer Entsendungsvereinbarung durchgeführt werden.
Bei Lehrpersonen, die nicht ausschliesslich lehren, wird die Lehre in deren bestehende öffentlich-rechtliche Anstellung integriert.